Wir sind bemüht Ihnen bei der Errichtung von Verträgen und anderen wichtigen rechtlichen Angelegenheiten zu helfen.
Die tatsächliche Abfassung des schriftlichen Vertrages kann auf Grund moderner Technik rasch erledigt werden. Viel wichtiger ist jedoch die eingehende Besprechung mit den Parteien und die Beratung durch den Notar, damit sowohl zivilrechtlich (zur Vermeidung späterer Streitigkeiten) als auch steuer- und abgabenrechtlich der beste Weg für alle Beteiligten gefunden wird.
Die erforderlichen Beglaubigungen, die Einholung von behördlichen Bewilligungen und die rasche Durchführung im Grundbuch bzw. im Firmenbuch sind für den Notar eine Selbstverständlichkeit.
In Verlassenschaften übernimmt der Notar als Gerichtskommissär die Aufgabe, das Verlassenschaftsverfahren durchzuführen. Da wir wissen, dass das Verlassenschaftsverfahren für die Angehörigen eine besondere emotionale Situation darstellt, ist es uns ein Anliegen, Ihnen von Anfang an, beginnend bei der Todesfallaufnahme bis zur Verfahrensbeendigung, unterstützend zur Seite zu stehen. Dass das Verfahren dabei zügig abgeschlossen wird, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Zurück zur ÜbersichtDa der Notar als Gerichtskommissär tätig ist, verfügt er im Bereich der Verlassenschaften über ausgesprochen hohe Erfahrung. Daher ist er auch besonders qualifiziert zur Verfassung von Testamenten und Erbverträgen sowie zur kompetenten Beratung in allen Erbangelegenheiten.
Jedes beim Notar errichtete Testament wird im Zentralen Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer registriert. Dadurch ist die jederzeitige Auffindbarkeit sichergestellt, auch wenn der Testator den Wohnsitz gewechselt hat.
Zurück zur ÜbersichtBei der Beglaubigung von Unterschriften überprüft der Notar die Identität der unterschreibenden Person, so dass die Unterschrift nicht gefälscht werden kann und garantiert so ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Zurück zur ÜbersichtDer Notar ist befugt Geld, Wertpapiere und Urkunden treuhändig zu übernehmen und zu verwahren. Bei der Übernahme von Treuhandschaften (z.B.: bei treuhändiger Abwicklung eines Kaufvertrages) trifft den Notar die volle persönliche Haftung für die Verwendung des Treuhanderlages (z.B.: des Kaufpreises) im Sinne des von den Parteien erteilten Treuhandauftrages.
Darüber hinaus muss jede notarielle Treuhandschaft über die Notarentreuhandbank abgewickelt und im Treuhandregister des österreichischen Notariates registriert werden, wodurch ein voller Versicherungsschutz gegeben ist und die Parteien keinesfalls zu Schaden kommen können.
Zurück zur ÜbersichtBeim Notar erhält man amtlich beglaubigte Auszüge aus dem Grundbuch und aus dem Firmenbuch. Der Notar hat weiters die Möglichkeit, in die "digitale Katastermappe" des Vermessungsamtes Einsicht zu nehmen und den Parteien Lagepläne über Grundstücke auszudrucken.
Zurück zur ÜbersichtDie Menschen werden immer älter und sind bestrebt, ihr Leben auch im Alter möglichst gesund, sicher und selbstbestimmt zu gestalten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine höchstpersönlichen Angelegenheiten zu regeln, vorzusorgen. Eine umfassende rechtliche Beratung stellt sicher, dass Sie das für Ihre Bedürfnisse passende Rechtsinstrument wählen und dass dieses auch an die Erfordernisse des Einzelfalles angepasst wird.
Zurück zur ÜbersichtUnternehmensvorsorge ist eine Zukunftsfrage, die sich für fast jedes Unternehmen früher oder später stellt und ein Dienstleistungspaket, das die österreichischen Notare speziell dafür entwickelt haben.
Ihr Notar ist der Partner für alle Fragen, die mit der rechtlichen Vorsorge für die Zukunft Ihres Unternehmens zusammenhängen: Als erfahrener Berater, als verschwiegener Zuhörer, als versierter Fachmann. Gemeinsam mit Ihnen wird die Lösung maßgeschneidert, die Ihre Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens am Besten absichert
Zurück zur ÜbersichtJede unserer Dienstleistungen ist anders. Damit unsere Kosten der von Ihnen gewünschten Leistung entsprechen, laden wir Sie herzlich zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch ein, bei dem wir uns ein Bild über den Umfang der von Ihnen erwarteten Tätigkeit machen können.
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